Kriegsgefangenschaft
Kriegsgefangene
Kriegsgefangene sind Angehörige der Streitkräfte einer kriegführenden Partei, die während eines bewaffneten Konflikts von der gegnerischen Seite gefangengenommen werden. Ihre Rechtsstellung richtete sich während des Zweiten Weltkrieges nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 sowie dem Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929, soweit dieses zwischen den beteiligten Staaten Anwendung fand.
Historischer Kontext und Organisation
Die Haager Landkriegsordnung und das Genfer Abkommen regelten die Rechte und Pflichten der kriegführenden Staaten gegenüber Kriegsgefangenen. Kriegsgefangene galten nicht als Strafgefangene, sondern standen unter dem Schutz des Kriegsvölkerrechts. Der Gewahrsamsstaat war für ihre Unterbringung, Versorgung und Behandlung verantwortlich.
Nach ihrer Gefangennahme wurden Kriegsgefangene entwaffnet, registriert und in Kriegsgefangenenlager überführt. Die Behandlung der Gefangenen entsprach jedoch nicht in allen Kriegsschauplätzen den völkerrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere an der Ostfront kam es vielfach zu schwerwiegenden Verstößen gegen das Kriegsvölkerrecht.
Rechte und Pflichten
Kriegsgefangene waren verpflichtet, Angaben zu ihrer Person zu machen. Persönliche Gebrauchsgegenstände, Bekleidung, Dienstgradabzeichen und Auszeichnungen verblieben grundsätzlich in ihrem Besitz.
Mannschaften konnten entsprechend den Bestimmungen des Genfer Abkommens zu Arbeitsleistungen herangezogen werden, soweit diese nicht militärischer Natur waren. Offiziere waren hiervon grundsätzlich ausgenommen.
Fluchtversuche galten nach dem Genfer Abkommen nicht als Straftat und konnten, sofern keine Gewalt gegen Personen angewendet wurde, lediglich disziplinarisch geahndet werden.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Angehörige der U-Boot-Waffe gerieten nach der Versenkung ihrer Boote häufig in alliierte Kriegsgefangenschaft. Überlebende Besatzungsmitglieder wurden nach ihrer Bergung registriert und in Kriegsgefangenenlager in Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Kanada sowie weiteren alliierten Staaten verbracht. Viele verblieben dort bis über das Ende des Zweiten Weltkrieges hinaus und wurden erst in den folgenden Jahren schrittweise entlassen.
Art der Einrichtung
Kriegsgefangenschaft – Rechtsstellung nach dem Kriegsvölkerrecht
Kriegsgefangenenlager – Internierungseinrichtung für Kriegsgefangene
Haager Landkriegsordnung – Völkerrechtliches Regelwerk
Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen (1929) – Völkerrechtliches Abkommen
U-Boot-Waffe – Teilstreitkraft der Kriegsmarine
Kriegsgefangenenlager auf Wikipedia
Kriegsgefangenenlager Großbritannien
Quellen im Bundesarchiv
BArch PERS 6
Personalakten ehemaliger Marineangehöriger mit Nachweisen über Kriegsgefangenschaft, Internierung und Entlassung.
Literatur
Lohmann, Walter / Hildebrand, Hans H.:
Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945. 3 Bände. Podzun Verlag, 1956.
Busch, Rainer / Röll, Hans-Joachim: Der U-Boot-Krieg 1939–1945. Mittler Verlag, 1996.
Quellenverweise: → Quellenangaben in Online-Archiven
Literaturverweise: → Die genannten Bücher zum Kaufen bei Amazon oder ZVAB
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Andreas Angerer - ubootarchivwiki@gmail.com