Obersteuermann

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Obersteuermann


Der Obersteuermann gehörte zur Laufbahn III (Steuermannslaufbahn) der Kriegsmarine. Er war der höchste Steuermanns-Dienstgrad mit Portepee. Die Laufbahn ergänzte sich aus Unteroffizieren der Bootsmannslaufbahn (Laufbahn I) und der Signallaufbahn (Laufbahn IV), die sich für den Steuermannsdienst eigneten.

Aufgabe


Der Obersteuermann unterstützte die Schiffsführung bei der Navigation.

Zu den Aufgaben des Steuermanns gehörten das Berechnen des Schiffskurses und des jeweiligen Schiffsstandortes, das Eintragen des Schiffskurses und des jeweiligen Schiffsstandortes in die Seekarten, das Verwalten des Steuermannsgerätes, insbesondere der Seekarten mit Zubehör und optischen Instrumenten, sowie das Führen des Schiffstagebuches.

Anforderungen


Vorausgesetzt wurden gute Anlagen für das Aneignen der notwendigen seemännischen und mathematischen Kenntnisse, volle Sehschärfe auf beiden Augen und sicheres Farbenunterscheidungsvermögen.

Freiwillige wurden nicht eingestellt.

Rang- & Laufbahnabzeichen


Eine allgemeine Kennzeichnung an der Bekleidung der Unteroffiziere mit Portepee gab es nicht, abgesehen davon, dass Portepeeunteroffiziere eine von den Mannschaften und Unteroffizieren ohne Portepee völlig abweichende und den Offizieren angenäherte Uniform trugen.

Als Dienstgradabzeichen trugen Unteroffiziere mit Portepee Schulterklappen, die ringsum im Abstand von 1–2 mm vom Rand mit Tresse beziehungsweise Blendenband besetzt waren. Die Rangsterne waren versilbert, silber- oder aluminiumfarben. Das Laufbahnabzeichen war in der Mitte der Schulterklappen aufgesteckt.

Der Obersteuermann trug auf den Schulterklappen zwei silberne Sterne, einen oben und einen unten, dazwischen zwei goldene gekreuzte Anker als Laufbahnabzeichen.

Ausbildung


Die Ausbildung in den einzelnen Laufbahnen war vielseitig und gründlich. Nach der Einstellung erhielt jeder Freiwillige eine mehrmonatige militärische (infanteristische) Ausbildung als Grundausbildung für einen Soldaten der Kriegsmarine.

Die weitere Ausbildung erfolgte in mehreren Abschnitten. An die militärische Ausbildung schloss sich ein sechsmonatiger Gastenlehrgang an. Danach erfolgte die Kommandierung an Bord eines Schlachtschiffes, Kreuzers oder eines anderen Kriegsschiffes als Gast.

Nach Auswahl zum Unteroffiziersanwärter konnte ein achtmonatiger Maatenlehrgang und ein viermonatiger allgemeiner Unteroffizierslehrgang folgen. Nach Bestehen der Lehrgänge erfolgte die Beförderung zum Maat und die Kommandierung in eine Maatenstelle an Bord oder an Land.

Bei Auswahl zum Oberfeldwebelanwärter folgte eine zehnmonatige Ausbildung sowie ein allgemeiner Oberfeldwebellehrgang von etwa sechs Wochen. Die tüchtigsten Unteroffiziere konnten bereits nach einjähriger Dienstzeit als Unteroffizier zum Oberfeldwebelanwärter ausgewählt werden. Bei Bestehen der Lehrgänge konnten sie vom Maat unmittelbar zum Oberfeldwebel befördert werden, wobei die Zwischendienstgrade Obermaat und Feldwebel übersprungen wurden.

Wer nicht zum Oberfeldwebelanwärter ausgewählt wurde, konnte bei Eignung nach sechsjähriger Dienstzeit, davon drei Jahre als Maat, zum Obermaat befördert werden. Bei weiterer Eignung und Auswahl war nach siebenjähriger Dienstzeit, davon drei Jahre als Maat, die Beförderung zum Feldwebel möglich.

Die Freiwilligen der übrigen Lehrgänge erhielten andere Ausbildungslehrgänge. Die Beförderungsbedingungen hinsichtlich der Dienstzeit waren jedoch grundsätzlich gleich.

Die vorstehenden Angaben zur Ausbildung geben die allgemeine Ausbildung der betreffenden Laufbahnen wieder und stellen keinen ausschließlich für den Obersteuermann geltenden Ausbildungsweg dar.

Beförderungen


Die folgende Übersicht gibt die allgemeinen Beförderungsbedingungen wieder:

  • Gefreiter – nach Gesamtdienstzeit von 1 Jahr, davon 1 Jahr als Matrose.
  • Obergefreiter – nach einer Gesamtdienstzeit von 2 Jahren, davon 1 Jahr als Gefreiter.
  • Hauptgefreiter – nach einer Gesamtdienstzeit von 4 Jahren, davon 2 Jahre als Obergefreiter.
  • Maat – nach einer Gesamtdienstzeit von 3 Jahren, davon 1 Jahr als Obergefreiter.
  • Obermaat – nach einer Gesamtdienstzeit von 6 Jahren, davon 3 Jahre als Maat.
  • Feldwebel – nach einer Gesamtdienstzeit von 7 Jahren, davon 3 Jahre als Maat.
  • Oberfeldwebel – nach einer Gesamtdienstzeit von 6 Jahren, davon 2 Jahre als Maat.

Literatur


U. Hoefer/F. Brennecke: "Die Laufbahnen in der Handels- und Kriegsmarine" - Wilhelm Köhler Verlag Minden 1936.

Oberkommando der Kriegsmarine: "Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine? (Kriegsausgabe)" - Kriegsmarine 1939.

Adolf Schlicht/John R. Angolia: "Deutsche Wehrmacht-Uniformierung und Ausrüstung 1933–1945 - Band 2: Die Kriegsmarine" - Motorbuch Verlag 1995.

Quellenverweise: → Quellenangaben in Online-Archiven

Literaturverweise: → Die genannten Bücher zum Kaufen bei Amazon oder ZVAB


Alle Angaben ohne Gewähr

Andreas Angerer - ubootarchivwiki@gmail.com