Fregattenkapitän (V)

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Fregattenkapitän (V)


Der Rang eines Fregattenkapitäns (V) war der zweithöchste Stabsoffiziersdienstgrad innerhalb der Verwaltungsoffizierslaufbahn der Kriegsmarine und entsprach dem Rang eines Oberstleutnants bei Heer und Luftwaffe. Verwaltungsoffiziere gehörten zum Marineoffizierkorps und waren für die fachliche Leitung und Durchführung der Verwaltungsaufgaben innerhalb der Kriegsmarine verantwortlich.

Fregattenkapitäne (V) übernahmen aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung verantwortungsvolle Aufgaben innerhalb des Verwaltungsdienstes. Sie konnten bei Kommandobehörden, im Oberkommando der Kriegsmarine, bei Landmarineteilen und an Bord von Kriegsschiffen in leitenden Verwaltungs- und Stabsfunktionen eingesetzt werden.

Rang- & Laufbahnabzeichen


Das Dienstgradabzeichen des Fregattenkapitäns (V) bestand aus einem Geflecht von zwei nebeneinanderliegenden Plattschnüren, das seitlich jeweils fünf Bogen, unten zwei Bogen sowie oben eine die Unterlage überragende Knopflochschlinge bildete. Auf dem Schulterstück befand sich ein goldener Rangstern („Pickel“). Als Laufbahnabzeichen wurde ein goldener Merkurstab getragen.

Auf beiden Unterärmeln trug der Fregattenkapitän (V) zunächst vier goldene Ärmelstreifen von 1,6 cm Breite. Darüber befand sich als Laufbahnabzeichen ein goldener Merkurstab.

Für nach dem 1. August 1940 zu diesem Dienstgrad beförderte Offiziere wurde mit Verfügung vom 27. Juli 1940 eine Ausführung mit drei Ärmelstreifen eingeführt. Mit Verfügung vom 25. Februar 1944 wurde allgemein eine Ausführung mit drei breiten Streifen und einem schmalen Zwischenstreifen zwischen den beiden oberen Streifen eingeführt.

Zur Uniform gehörte die blaue Schirmmütze der Kriegsmarine. Auf dem Schirm befand sich eine 1,8 cm breite goldene Eichenlaubstickerei.

Verwaltungsoffizierslaufbahn


Die Laufbahn der Verwaltungsoffiziere wurde 1935 bei der Kriegsmarine eingerichtet. Verwaltungsoffiziere bildeten gemeinsam mit den See-, Ingenieur-, Sanitäts- und Waffenoffizieren das Marineoffizierkorps. Die Ausbildung erfolgte nach gemeinsamen Grundsätzen, wurde jedoch auf die besonderen fachlichen Erfordernisse der Verwaltungsoffizierslaufbahn ausgerichtet.

Der Aufgabenbereich der Verwaltungsoffiziere umfasste die fachliche Beratung der militärischen Vorgesetzten in Verwaltungsangelegenheiten sowie die verantwortliche Leitung der Verwaltung an Bord von Kriegsschiffen und bei Landmarineteilen. Dazu gehörten insbesondere die Besoldung und Versorgung des Personals, Verpflegung, Bekleidung und Ausrüstung sowie die Beschaffung von Geldmitteln, Lebensmitteln, Betriebsstoffen und sonstigem Schiffsbedarf.

Weitere Aufgaben umfassten die Mitwirkung bei Ausbildungs- und Organisationsfragen, bei der Bearbeitung von Vorschriften und Verwaltungsanordnungen sowie bei weiteren Verwaltungsangelegenheiten der Kriegsmarine.

Verwaltungsoffiziere wurden als Verwaltungsreferenten bei Kommandobehörden und im Oberkommando der Kriegsmarine, als Lehrer an der Marineschule Mürwik und als Ausbildungsoffiziere für den Verwaltungsoffiziersnachwuchs eingesetzt. Weitere Verwendungen waren als Adjutanten höherer Seebefehlshaber sowie in einzelnen Fällen als Kompaniechefs und Zugführer an Land. An Bord von Kriegsschiffen konnten sie neben ihren Verwaltungsaufgaben auch militärische Funktionen übernehmen.

Die Verwendung von Kriegsschiffen im Ausland erforderte von den Verwaltungsoffizieren entsprechende fremdsprachliche Kenntnisse. Die Ausbildung konnte daher durch besondere Sprachlehrgänge ergänzt werden.

Verwaltungsoffiziersausbildung


Die Ausbildung der Verwaltungsoffiziere verband militärische Grundausbildung, fachliche Verwaltungsausbildung, Borddienst, Ausbildung an der Marineschule und praktische Verwendungen bei Land- und Schiffsverbänden.

Die Ausbildung gliederte sich in folgende Abschnitte:

  • 3 Monate militärische Grundausbildung.
  • 2 Monate erste Verwaltungsausbildung an der Marineschule Mürwik.
  • 3 Monate Bordausbildung auf einem Schulschiff oder einer anderen Überwassereinheit der Kriegsmarine; während dieser Zeit Ernennung zum Kadetten (V).
  • 5 Monate Ausbildung an der Marineschule Mürwik mit Abschluss durch die Verwaltungsoffiziershauptprüfung; während dieser Zeit Beförderung zum Fähnrich (V).
  • 5 Monate Ausbildung im Verwaltungsdienst bei einem Marineteil an Land.
  • 5 Monate Ausbildung im Verwaltungsdienst an Bord; während dieser Zeit Beförderung zum Oberfähnrich (V).

Nach einer Gesamtausbildungszeit von etwa zwei Jahren erfolgte die Beförderung zum Leutnant (V).

Nach der Ernennung zum Leutnant (V) folgten weitere praktische Verwendungen an Bord. Ergänzend konnten Lehrgänge bei Intendanturen und örtlichen Behörden durchgeführt werden. Die Ausbildung wurde mit der Ergänzungsprüfung abgeschlossen.

Literatur


U. Hoefer/F. Brennecke: "Die Laufbahnen in der Handels- und Kriegsmarine" - Wilhelm Köhler Verlag Minden 1936.

Oberkommando der Kriegsmarine: "Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine? (Kriegsausgabe)" - Kriegsmarine 1939.

Adolf Schlicht/John R. Angolia: "Deutsche Wehrmacht-Uniformierung und Ausrüstung 1933–1945 - Band 2: Die Kriegsmarine" - Motorbuch Verlag 1995.

Quellenverweise: → Quellenangaben in Online-Archiven

Literaturverweise: → Die genannten Bücher zum Kaufen bei Amazon oder ZVAB


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Andreas Angerer - ubootarchivwiki@gmail.com