Oberfähnrich (V)

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Oberfähnrich (V)


Der Oberfähnrich (V) war der letzte Offizieranwärterdienstgrad innerhalb der Verwaltungsoffizierslaufbahn der Kriegsmarine. Er folgte auf den Fähnrich (V) und stand unmittelbar vor der Beförderung zum Leutnant (V).

Als Offizieranwärter trug der Oberfähnrich (V) bereits die Uniform der Offiziere mit eigenem Dienstgradabzeichen. Er wurde gesellschaftlich bereits den Offizieren zugeordnet und hatte damit Zutritt zur Offiziersmesse.

Rang- & Laufbahnabzeichen


Das Dienstgradabzeichen des Oberfähnrichs (V) bestand aus einer doppelt gelegten silbernen Plattschnur von 0,7 cm Breite, die oben eine Knopfschlinge bildete. Oben und unten waren zwei versilberte Sterne ("Pickel") angebracht. Zwischen den Sternen befand sich als Laufbahnabzeichen der goldene Merkurstab.

Als Laufbahnabzeichen trugen die Oberfähnriche (V) auf beiden Unterärmeln einen goldgelb gestickten Merkurstab.

Zusätzlich trugen Oberfähnriche den Offiziersdolch als Seitenwaffe. Aktive Oberfähnriche trugen nach bestandener Offiziershauptprüfung das Portepee.

Oberfähnriche trugen eine 3 mm breite goldene Gespinstlitze um den Klapprand der Bordmütze wie die Offiziere.

Verwaltungsoffizierslaufbahn


Durch Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 26. Februar 1935 wurde bei der Kriegsmarine die Laufbahn der Verwaltungsoffiziere eingeführt. Die Verwaltungsoffiziere bildeten gemeinsam mit den See-, Ingenieur-, Sanitäts- und Waffenoffizieren das Marineoffizierskorps.

Die Ausbildung aller Marineoffiziere erfolgte nach gemeinsamen Grundsätzen; im einzelnen war sie auf die fachlichen Erfordernisse der jeweiligen Offizierslaufbahn abgestellt.

Die Verwaltungsoffiziere fanden Verwendung als Verwaltungsreferenten der Kommandobehörden an Land sowie im Oberkommando der Kriegsmarine. Außerdem wurden sie als Lehrer an der Marineschule Mürwik, als Ausbildungsoffiziere für den Verwaltungsoffiziersnachwuchs, als Adjutanten der höheren Seebefehlshaber und in Einzelfällen als Kompaniechefs und Zugführer an Land verwendet. Im Gefecht nahmen sie an Bord rein militärische Funktionen ein.

Der Aufgabenkreis der Verwaltungsoffiziere der Kriegsmarine erstreckte sich neben der Beratung ihrer militärischen Vorgesetzten in Verwaltungsfragen auf die verantwortliche Leitung der Verwaltung an Bord der Kriegsschiffe und bei den Landmarineteilen.

Dazu gehörten die Versorgung des Personals mit Besoldung, Verpflegung und Bekleidung sowie die Ausrüstung der Schiffe mit Geld, Lebensmitteln, Betriebsstoffen und sonstigem Schiffsbedarf. Weiterhin gehörten deren Beschaffung im In- und Ausland sowie die Mitwirkung bei Ausbildungs-, Organisations- und Schiffskonstruktionsfragen zu ihren Aufgaben. Ebenso wirkten sie bei der Bearbeitung von Vorschriften und allen für militärische Einheiten bestimmten Verwaltungsanordnungen mit.

Die Ausbildung zum Verwaltungsoffizier erforderte neben den militärischen und fachlichen Kenntnissen auch Selbstständigkeit, Entschlußkraft, Verantwortungsbewußtsein und organisatorische Fähigkeiten. Die häufige Verwendung der Kriegsschiffe im Auslandsdienst erforderte außerdem gute Fremdsprachenkenntnisse. Hierzu gehörten insbesondere Englisch, Französisch sowie Spanisch oder Italienisch. Die Förderung dieser Kenntnisse war im Rahmen der Gesamtausbildung vorgesehen.

Verwaltungsoffiziersausbildung


Die Ausbildung der Verwaltungsoffiziersanwärter verband militärische Grundausbildung, fachliche Verwaltungsausbildung und praktische Bord- und Landverwendungen.

  • 3 Monate militärische Grundausbildung.
  • 2 Monate erste Verwaltungsausbildung bei der Marineschule Mürwik.
  • 3 Monate Bordausbildung auf einem Schulschiff oder anderen Überwassereinheiten der Kriegsmarine; während dieser Zeit Ernennung zum Kadetten (V).
  • 5 Monate Ausbildung an der Marineschule Mürwik mit Abschluss durch die Verwaltungsoffiziershauptprüfung; während dieser Zeit Beförderung zum Fähnrich (V).
  • 5 Monate Ausbildung im Verwaltungsdienst bei einem Marineteil an Land.
  • 5 Monate Ausbildung im Verwaltungsdienst an Bord; während dieser Zeit Beförderung zum Oberfähnrich (V).

Nach insgesamt etwa zwei Jahren erfolgte die Beförderung zum Leutnant (V).

Anschließend folgte die weitere Ausbildung an Bord als Leutnant (V) sowie, soweit möglich, die Teilnahme an Lehrgängen bei Intendanturen und örtlichen Behörden. Die Ausbildung wurde mit der Ergänzungsprüfung abgeschlossen.

Literatur


U. Hoefer/F. Brennecke: "Die Laufbahnen in der Handels- und Kriegsmarine" - Wilhelm Köhler Verlag Minden 1936.

Oberkommando der Kriegsmarine: "Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine? (Kriegsausgabe)" - Kriegsmarine 1939.

Adolf Schlicht/John R. Angolia: "Deutsche Wehrmacht-Uniformierung und Ausrüstung 1933–1945 - Band 2: Die Kriegsmarine" - Motorbuch Verlag 1995.

Quellenverweise: → Quellenangaben in Online-Archiven

Literaturverweise: → Die genannten Bücher zum Kaufen bei Amazon oder ZVAB


Alle Angaben ohne Gewähr

Andreas Angerer - ubootarchivwiki@gmail.com