Admiral

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Dienstgrad Admiral


Der Rang eines Admirals war in der Kriegsmarine des Dritten Reiches der dritthöchste Dienstgrad innerhalb der Admiralsranggruppe und stand unmittelbar unter dem Generaladmiral sowie über dem Vizeadmiral. Er entsprach dem Dienstgrad eines Generals der Waffengattung im Heer und in der Luftwaffe und wurde ausschließlich an Offiziere verliehen, die mit der Führung großer Flottenverbände, Marinegruppenkommandos oder bedeutender Dienststellen des Oberkommandos der Kriegsmarine betraut waren. Admirale gehörten zur obersten militärischen Führungsebene der Kriegsmarine und trugen die Verantwortung für die operative und strategische Leitung der deutschen Seestreitkräfte. Sie wirkten maßgeblich an der Planung, Durchführung und Auswertung von Marineoperationen mit und beeinflussten den Einsatz der Überwasserstreitkräfte, der U-Boot-Waffe sowie der maritimen Küstenverteidigung.

Innerhalb der Kriegsmarine übernahmen Admirale Führungsaufgaben als Flottenbefehlshaber, Befehlshaber von Marinegruppen oder in leitenden Stabsverwendungen des Oberkommandos der Kriegsmarine. Als Flaggoffiziere waren sie berechtigt, ihre Admiralsflagge auf dem Schiff zu setzen, auf dem sie sich in Ausübung ihres Kommandos befanden. Im Bereich der U-Boot-Waffe arbeiteten sie eng mit dem Befehlshaber der Unterseeboote (BdU) zusammen und entschieden über strategische Operationsgebiete, den Ausbau der Ausbildung, die Bereitstellung personeller und materieller Ressourcen sowie die Einführung neuer Waffensysteme und Bootstypen. Der Dienstgrad war Ausdruck langjähriger Erfahrung, hoher Führungsqualitäten und umfassender Verantwortung für die Seekriegsführung.

Rang- & Laufbahnabzeichen


In der Kriegsmarine des Dritten Reiches wurde der Rang eines Admirals durch charakteristische Rangabzeichen kenntlich gemacht, die seine herausgehobene Stellung innerhalb der Admiralsranggruppe deutlich hervorhoben. Auf den Schulterstücken trug der Admiral reich geflochtene Schulterstücke aus Gold- und Silbergespinst auf marineblauer Unterlage mit zwei vergoldeten Rangsternen („Pickel“). Die Ärmelabzeichen bestanden aus einem breiten goldenen Admiralsstreifen, über dem sich drei schmale goldene Rangstreifen sowie ein goldener fünfzackiger Stern befanden. Ergänzt wurde die Uniform durch die für Admirale vorgeschriebenen goldgestickten Eichenlaubverzierungen an Schirmmütze und Paradeuniform, welche den hohen Führungsrang innerhalb der Kriegsmarine zusätzlich unterstrichen.

Laufbahnabzeichen spielten beim Admiral selbst nur noch eine untergeordnete Rolle, da dieser Dienstgrad ausschließlich von Seeoffizieren erreicht wurde, die sämtliche Ausbildungs- und Verwendungsstufen erfolgreich durchlaufen und sich in verantwortungsvollen Kommandos und Stabsverwendungen bewährt hatten. Besondere Laufbahnzugehörigkeiten – etwa im Seeoffizier-, Ingenieur-, Waffen-, Nachrichten-, Verwaltungs- oder Sanitätsdienst – konnten durch entsprechende Zusatzabzeichen kenntlich gemacht werden, traten auf dieser Führungsebene jedoch hinter der Gesamtverantwortung für die operative Leitung der Kriegsmarine zurück.



Alle Angaben ohne Gewähr

Andreas Angerer - ubootarchivwiki@gmail.com