Praktische Bordausbildung
Praktische Bordausbildung
Die praktische Bordausbildung, häufig verkürzt auch nur als „Bordausbildung“ bezeichnet, war ein praktischer Ausbildungsabschnitt innerhalb der Ausbildung von Angehörigen der Reichsmarine und Kriegsmarine. Sie diente dazu, die zuvor an Land erworbenen militärischen, seemännischen und fachlichen Grundlagen unter den tatsächlichen Bedingungen des Borddienstes anzuwenden und zu vertiefen. Form, Dauer und Inhalt der Bordausbildung unterschieden sich nach Laufbahn, Ausbildungsjahrgang und vorgesehener Verwendung. Besonders deutlich ist sie im Ausbildungsweg der Seeoffiziersanwärter nachweisbar. Die allgemeine Bordausbildung ist von der späteren besonderen U-Boot-Ausbildung, der Baubelehrung und der praktischen Ausbildung einer U-Boot-Besatzung zu unterscheiden.
Bezeichnung
In militärischen Werdegängen finden sich unterschiedliche Bezeichnungen für diesen Ausbildungsabschnitt. Gebräuchlich waren insbesondere: Bordausbildung oder praktische Bordausbildung. Dabei bezeichnet „Bordausbildung“ häufig lediglich die verkürzte Form. Je nach Ausbildungsweg konnte der Begriff sowohl einen längeren Ausbildungsabschnitt auf einem Schul- oder Flottenschiff als auch eine zeitlich begrenzte praktische Bordverwendung bezeichnen. Die genaue Bedeutung muss deshalb jeweils aus dem zeitlichen und organisatorischen Zusammenhang des betreffenden militärischen Werdeganges bestimmt werden.
Art der Ausbildung
Die Bordausbildung war keine selbständige Schule und kein einzelner einheitlich geregelter Lehrgang. Sie bezeichnete vielmehr die praktische Ausbildung auf einem Schiff oder Boot. Ziel war es, den Auszubildenden mit dem täglichen Bordbetrieb und den besonderen Anforderungen des Seedienstes vertraut zu machen. Dabei wurden theoretisch erworbene Kenntnisse unter praktischen Bedingungen angewendet. Die Ausbildung konnte auf: [[Deutsche Segelschulschiffe|Segelschulschiffen, Schulschiffen, Kreuzern und Linienschiffen, anderen Flotteneinheiten, kleineren Kriegsschiffen und Booten durchgeführt werden. Welche Einheit verwendet wurde, richtete sich nach Zeitraum, Laufbahn und jeweiliger Ausbildungsorganisation.
Ausbildungsinhalte
Die Inhalte der Bordausbildung unterschieden sich entsprechend der späteren Verwendung. Zu den allgemeinen Ausbildungsgebieten konnten insbesondere gehören: Seemannschaft, Bordorganisation, Brücken- und Wachdienst, Navigation, Ruderdienst, Ausguckdienst, Signal- und Meldedienst, Sicherheitsdienst, Boots- und Decksdienst, Verhalten bei Manövern, Verhalten bei Alarm, Zusammenarbeit der verschiedenen Dienstzweige an Bord. Bei längeren Ausbildungsfahrten sollten die Auszubildenden außerdem an den geregelten Tagesablauf, den Wachrhythmus und die besonderen Lebensbedingungen an Bord eines Kriegsschiffes gewöhnt werden.
Bordausbildung der Seeoffiziersanwärter
Eine besondere Bedeutung besaß die Bordausbildung innerhalb der Ausbildung der Seeoffiziersanwärter. Nach der ersten militärischen beziehungsweise infanteristischen Grundausbildung folgten praktische Ausbildungsabschnitte auf Schiffen. Der genaue Ablauf änderte sich während der Reichsmarine- und Kriegsmarinezeit mehrfach. In den 1930er Jahren wurden Seeoffiziersanwärter unter anderem auf Segelschulschiffen sowie anschließend auf Schul- und Flottenschiffen ausgebildet. Zu den eingesetzten Segelschulschiffen gehörten unter anderem: Niobe, Gorch Fock, Horst Wessel, Albert-Leo Schlageter. Für die weitere Bordausbildung wurden zeitweise unter anderem eingesetzt: Emden, Schlesien, Schleswig-Holstein. Welche Schiffe eine bestimmte Crew tatsächlich zur Ausbildung nutzte, richtete sich nach dem jeweiligen Ausbildungsjahrgang.
Segelschiffsausbildung
Die Ausbildung auf Segelschulschiffen bildete einen besonderen praktischen Abschnitt innerhalb der seemännischen Ausbildung. Dabei sollten die Offiziersanwärter grundlegende Erfahrungen im unmittelbaren Umgang mit Schiff, Wind und See sammeln. Zu den Ausbildungsgebieten gehörten insbesondere: Segelbedienung, Tauwerksarbeiten, Wachdienst, Ruderdienst, Ausguck, Arbeiten an Deck, seemännische Manöver, Bordroutine, Zusammenwirken innerhalb einer Besatzung. Die Segelschiffsausbildung darf jedoch nicht mit der gesamten Bordausbildung gleichgesetzt werden. Nach diesem Ausbildungsabschnitt konnten weitere, wesentlich umfangreichere Bordverwendungen auf Schul- oder Flottenschiffen folgen.
Ausbildung auf Schul- und Flottenschiffen
Ein weiterer Abschnitt der Seeoffiziersausbildung konnte auf Schul- beziehungsweise Flottenschiffen stattfinden. Die Offiziersanwärter lernten dort den Betrieb eines modernen Kriegsschiffes kennen. Im Mittelpunkt standen zunehmend: Brückendienst, Navigation, Wachdienst, Schiffsorganisation, militärischer Borddienst, Zusammenarbeit der einzelnen Gefechts- und Dienststationen. Bei längeren Ausbildungsreisen konnten die Anwärter über mehrere Monate an Bord bleiben. Vor dem Zweiten Weltkrieg wurden solche Fahrten teilweise mit längeren Auslandsreisen verbunden.
Ausbildungsreisen
Auslands- und Ausbildungsreisen waren in der Friedenszeit ein wichtiger Bestandteil der praktischen Seeoffiziersausbildung. Sie ermöglichten längere zusammenhängende Borddienstzeiten und vermittelten Erfahrungen unter unterschiedlichen See-, Wetter- und Hafenbedingungen. Neben der eigentlichen Ausbildung dienten sie der Gewöhnung an: längere Seefahrten, wechselnde Wachrhythmen, das Leben in einer Schiffsgemeinschaft, unterschiedliche nautische Bedingungen, Hafen- und Auslandsaufenthalte. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges entfielen die langen Friedens-Ausbildungsreisen weitgehend.
Hauptlehrgang und weitere praktische Ausbildung
Nach der ersten Bordausbildung folgte bei Seeoffiziersanwärtern der weitere Ausbildungsweg mit dem Hauptlehrgang für Fähnriche an der Marineschule Mürwik sowie verschiedenen Waffen- und Fachlehrgängen. Auch danach konnten weitere praktische Verwendungen auf Schiffen und Booten folgen. In Personalunterlagen können solche Abschnitte unter anderem als Bordausbildung, Bordpraktikum oder als konkrete Verwendung auf einem bestimmten Schiff beziehungsweise Boot erscheinen. Diese späteren praktischen Ausbildungsabschnitte dienten stärker der Vorbereitung auf die Aufgaben eines Seeoffiziers und sind von der ersten Bordausbildung als Seekadett beziehungsweise Offiziersanwärter zu unterscheiden.
Bordpraktikum
Die Bezeichnung „Bordpraktikum“ erscheint für praktische Ausbildungs- und Verwendungsabschnitte, bei denen Fähnriche oder junge Offiziere nach ihrer schulischen beziehungsweise fachlichen Ausbildung erneut auf eine schwimmende Einheit kommandiert wurden. Dabei sollten die erworbenen Kenntnisse im tatsächlichen Bordbetrieb angewendet werden. Der Auszubildende wurde stärker in die Aufgaben des späteren Seeoffiziers einbezogen. Dazu konnten insbesondere gehören: Brückenwachdienst, Navigation, Führung unterstellten Personals, Fachaufgaben innerhalb eines Dienstzweiges, Mitwirkung bei Manövern und Übungen, allgemeiner Offiziersdienst an Bord. Die Begriffe „Bordausbildung“ und „Bordpraktikum“ wurden in den überlieferten Werdegängen nicht immer völlig einheitlich verwendet. Die jeweilige Verwendung ist deshalb anhand des konkreten Ausbildungsabschnittes einzuordnen.
Veränderungen während des Zweiten Weltkrieges
Der Beginn des Zweiten Weltkrieges führte zu erheblichen Veränderungen im bisherigen Ausbildungssystem. Längere Auslandsreisen waren unter Kriegsbedingungen nicht mehr möglich. Die Bordausbildung wurde deshalb stärker auf die verfügbaren Schiffe und auf die deutschen beziehungsweise von Deutschland kontrollierten Seegebiete konzentriert. Bereits begonnene Ausbildungsgänge konnten: verkürzt, umgegliedert, auf andere Schiffe verlegt, mit praktischen Kriegseinsätzen verbunden werden. Die genaue Entwicklung war dabei von Crew zu Crew unterschiedlich. Eine vollständige Abschaffung der Bordausbildung erfolgte nicht. Praktische Erfahrung auf Schiffen und Booten blieb weiterhin ein wesentlicher Bestandteil der Marineausbildung.
Mannschaften und Unteroffiziere
Auch Mannschaften und Unteroffiziere erhielten praktische Ausbildung an Bord. Der Ausbildungsweg unterschied sich jedoch deutlich von der Seeoffiziersausbildung. Nach der allgemeinen Grund- und Fachausbildung wurden die Angehörigen ihrer jeweiligen Verwendung entsprechend an Bord eingewiesen. Dabei standen neben dem allgemeinen Borddienst insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Dienstzweiges im Mittelpunkt. Dazu konnten beispielsweise gehören: seemännischer Dienst, Maschinendienst, Elektrodienst, Artilleriedienst, Torpedodienst, Nachrichtendienst, Verwaltungs- und Versorgungsdienst. Eine für alle Mannschafts- und Unteroffizierslaufbahnen gleichartige Bordausbildung bestand nicht.
Bedeutung für den weiteren Ausbildungsweg
Die Bordausbildung stellte die Verbindung zwischen der Ausbildung an Land und der späteren Verwendung auf schwimmenden Einheiten her. Sie sollte sicherstellen, dass der Marineangehörige nicht nur über theoretische Kenntnisse verfügte, sondern den tatsächlichen Schiffsbetrieb aus eigener Erfahrung kannte. Für Seeoffiziersanwärter war sie ein wesentlicher Bestandteil des mehrstufigen Weges zum Seeoffizier. Bei Mannschaften und Unteroffizieren richtete sich die praktische Bordausbildung stärker nach der jeweiligen Fachlaufbahn.
Quellen im Bundesarchiv
BArch RM 6:
Marineleitung / Oberkommando der Kriegsmarine – Oberbefehlshaber der Kriegsmarine.
Der Bestand enthält grundsätzliche Organisationsunterlagen, Befehle, Dienstvorschriften und weitere Unterlagen zum Ausbildungswesen der Reichsmarine und Kriegsmarine.
BArch RM 129: Akademien und Schulen der Reichsmarine und Kriegsmarine. Der Bestand ist für das Ausbildungswesen der Marine und insbesondere die Einordnung der Seeoffiziersausbildung und der Marineschulen von Bedeutung.
BArch RM 134: Schwere und mittlere Kampfschiffe der Reichsmarine und Kriegsmarine. Der Bestand enthält Logbücher, Kriegstagebücher und weitere Unterlagen der schweren und mittleren Kriegsschiffe. Für als Schul- und Ausbildungsschiffe eingesetzte Einheiten wie „Emden“, „Schlesien“ und „Schleswig-Holstein“ kann er für die praktische Bordausbildung von Bedeutung sein.
BArch RM 91: Unterseebootflottillen der Kriegsmarine. Der Bestand enthält die Überlieferung der U-Boot-Flottillen und ist für die besondere praktische Ausbildung innerhalb der U-Boot-Waffe einschlägig. Diese ist von der allgemeinen Bordausbildung zu unterscheiden.
BArch RM 98: Unterseeboote der Kriegsmarine. Der Bestand enthält Unterlagen einzelner U-Boote und ist insbesondere für die praktische Ausbildung auf Schul- und Ausbildungsbooten sowie für spätere Bordverwendungen innerhalb der U-Boot-Waffe von Bedeutung.
BArch PERS 6: Personalunterlagen von Angehörigen der Reichswehr und Wehrmacht. Soweit Personalunterlagen überliefert sind, können darin Grundausbildung, Bordausbildung, Bordpraktika, Fachlehrgänge und spätere Bordverwendungen einzelner Marineangehöriger nachgewiesen werden.
Literatur
Lohmann, Walter / Hildebrand, Hans H.:
Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945. Gliederung – Einsatz – Stellenbesetzung. Podzun Verlag, Bad Nauheim, 1956–1964.
Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848–1945. 3 Bände. Biblio Verlag, Osnabrück, 2000.
Busch, Rainer / Röll, Hans-Joachim: Der U-Boot-Krieg 1939–1945. Band 1: Die deutschen U-Boot-Kommandanten. E. S. Mittler & Sohn, Hamburg/Berlin/Bonn, 1996.
Mulligan, Timothy P.: Die Männer der deutschen U-Bootwaffe 1939–1945. Motorbuch Verlag, Stuttgart, 2001.
Quellenverweise: → Quellenangaben in Online-Archiven
Literaturverzeichnis: → Literaturverzeichnis und Buchkauf
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Andreas Angerer - ubootarchivwiki@gmail.com