Günther Zedelius
Lebensdaten
| Name: | Zedelius |
Günther Zedelius
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| Vorname: | Günther Karl | |
| Geburtsdatum: | 19.05.1915 | |
| Geburtsort: | Othmarschen | |
| Geburtsort Lage - Damals: | Stadtkreis Altona/Elbe - Regierungsbezirk Schleswig - Preußische Provinz Schleswig-Holstein | |
| Geburtsort Lage - Heute: | Stadtteil der Freien und Hansestadt Hamburg (seit 1938) - Kreisfreie Stadt - Stadtstaat - Bundesland Hamburg | |
| Todesdatum: | 06.07.1981 (66 Jahre) | |
| Todesort: | Gießen | |
| Todesort - Lage: | Landkreis Gießen - Regierungsbezirk Gießen - Bundesland Hessen|} |
Dienstgrade
| 25.09.1935 | Seekadett (Ernennung) |
| 01.07.1936 | Fähnrich zur See |
| 01.01.1938 | Oberfähnrich zur See |
| 01.04.1938 | Leutnant zur See |
| 01.10.1939 | Oberleutnant zur See |
| 01.10.1942 | Kapitänleutnant mit Wirkung vom 01.10.1942 und Rangdienstalter vom 01.09.1942 (-3-) |
| 28.08.1944 | Matrose der Reserve (Rangverlust und Umernennung) |
Orden und Ehrenzeichen
| 30.11.1938 | Abzeichen für Flugzeugbeobachter |
| 18.12.1939 | Eiserne Kreuz 2. Klasse |
| 16.07.1941 | Frontflug-Spange für Aufklärer in Bronze |
| 22.07.1941 | Verwundetenabzeichen in Schwarz |
| 07.12.1941 | Frontflug-Spange für Aufklärer in Silber |
| 31.12.1942 | U-Bootskriegsabzeichen 1939 |
Militärischer Werdegang
| 05.04.1935 | Eintritt in die Reichsmarine als Seeoffiziersanwärter der Crew 35. |
| 05.04.1935 - 17.06.1935 | Infanteristische Grundausbildung bei der II. Schiffsstammabteilung der Ostsee, Stralsund. |
| 18.06.1935 - 26.09.1935 | Praktische Bordausbildung auf dem Segelschulschiff Gorch Fock. |
| 27.09.1935 - 19.06.1936 | Praktische Bordausbildung auf dem Leichten Kreuzer Emden. |
| 20.06.1936 - 31.03.1937 | Hauptlehrgang für Fähnriche mit anschließender Offiziershauptprüfung an der Marineschule, Flensburg-Mürwik. |
| 01.04.1937 - 02.10.1937 | Fähnrichslehrgänge. |
| 03.10.1937 - 00.01.1942 | Zur Luftwaffe (See) kommandiert. In dieser Zeit: |
| ↳ 02.10.1939 - 31.03.1940 - Beobachterausbildung beim Kommando der Fliegerschulen (See) und der Seefliegerwaffenschule Bug/Rügen. | |
| ↳ 01.04.1940 - 28.02.1942 - Beobachter in der Küstenfliegergruppe 806, Küsten-Fliegergruppe 706, Küsten-Fliegergruppe 906 sowie der Seeaufklärungsgruppe 125 und der 2./Kampfgruppe 506. | |
| 01.03.1942 - 26.04.1942 | U-Wachoffizierslehrgang bei der 2. U-Lehrdivision, Gotenhafen. |
| 27.04.1942 - 05.07.1942 | Torpedolehrgang für U-Wachoffiziere an der Torpedoschule, Flensburg-Mürwik. |
| 06.07.1942 - 02.08.1942 | Nachrichtenlehrgang für U-Wachoffiziere an der Nachrichtenschule, Flensburg-Mürwik. |
| 03.08.1942 - 01.09.1942 | Torpedolehrgang für U-Wachoffiziere an der Torpedoschule, Flensburg-Mürwik. |
| 02.09.1942 - 14.09.1942 | U-Lehrgang für Offiziere bei der 2. U-Ausbildungsabteilung, Neustadt. |
| 15.09.1942 - 06.01.1943 | I. Wachoffizier auf U 130 (Typ IX C) unter Ernst Kals. 1 Unternehmung: |
| ↳ 29.10.1942 - 30.12.1942 - Mittelatlantik, vor Marokko, Küste Nordafrikas. | |
| 07.01.1943 - 18.01.1943 | Fahrgerät-Lehrgang bei der 2. U-Ausbildungsabteilung, Neustadt. |
| 19.01.1943 - 22.02.1943 | Kommandanten-Lehrgang und Kommandanten-Schießlehrgang bei der 26. U-Flottille, Pillau. |
| 23.02.1943 - 20.07.1944 | Kommandant von U 637 (Typ VII C) - (keine Unternehmungen). |
| 21.07.1944 - 27.08.1944 | Zur Verfügung der 8. U-Flottille, Danzig. Vom Kommando enthoben wegen Mißhandlung Untergebener und zu 6 Wochen verschärften Arrest verurteilt. Es folgten Rangverlust und Entlassung aus dem Offizierskorps. |
| 28.08.1944 | Zu den Soldaten des Beurlaubtenstandes (Reservisten) übergeführt. |
| 28.08.1944 - 16.11.1944 | Zur Verfügung der Stabsabteilung Personalbüro der U-Boote, Danzig. |
| 17.11.1944 - 08.05.1945 | Zur Verfügung des Kommando der Kleinkampfverbände. |
| 08.05.1945 - 00.00.0000 | Britische Kriegsgefangenschaft. |
Der Fall Zedelius
Während der Ausbildungsphase von U 637 in der Ostsee kam es zu massiven Überschreitungen der Disziplinargewalt durch den Kommandanten. Zedelius wurde vorgeworfen, Untergebene körperlich misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben. Dies führte am 21.07.1944 zu seiner sofortigen Enthebung vom Kommando. Das zuständige Marinekriegsgericht verurteilte ihn zu sechs Wochen verschärftem Arrest.
1. Die Strafe hatte weitreichende Folgen für seinen Status:
Rangverlust: Ihm wurde der Offiziersrang (Oberleutnant zur See) aberkannt.
Ausstoßung: Er wurde wegen Unwürdigkeit aus dem aktiven Offizierskorps der Kriegsmarine entlassen.
Statuswechsel: Am 28.08.1944 erfolgte die Überführung in den „Beurlaubtenstand“. Damit verlor er alle Privilegien eines aktiven Soldaten und wurde als einfacher Matrose (Reservist) geführt.
2. Hintergrund der Härte
Dass ein amtierender U-Boot-Kommandant in dieser Phase des Krieges (nach der Invasion in der Normandie) so drakonisch bestraft wurde, unterstreicht die Schwere der Verfehlungen. Die Marineführung wollte damit ein deutliches Zeichen gegen die Zersetzung der inneren Führung und gegen Willkür an Bord setzen, um die Moral der U-Boot-Waffe nicht zu gefährden.
3. Der konkrete Anlass der Enthebung
Die Misshandlungen ereigneten sich während der Einfahr- und Ausbildungszeit in der Ostsee im Sommer 1944. Zedelius galt als extrem jähzornig und führte das Boot mit einer Härte, die weit über das damals übliche (und ohnehin strenge) Maß hinausging.
Systematische Erniedrigung: Es blieb nicht bei Einzelfällen. Zedelius wandte körperliche Gewalt gegen Mannschaften und Unteroffiziere an, die er als disziplinarische Erziehungsmaßnahmen tarnte.
Beschwerde der Besatzung: Der Fall kam nur deshalb so schnell zur Anklage, weil sich Teile der Besatzung (was auf einem U-Boot aufgrund der engen Hierarchie extrem selten vorkam) über den Leitenden Ingenieur (LI) oder den 1. Wachoffizier (1. WO) an die Flottillenführung der 8. U-Flottille in Danzig wandten.
Mangelnde Selbsterkenntnis: Zedelius zeigte während der Verhandlung vor dem Marinekriegsgericht kaum Reue und verteidigte sein Handeln als notwendige „Härteerziehung“ für den kommenden Fronteinsatz.
4. Die juristische und militärische Einordnung
Das Urteil fiel in eine Zeit, in der die Marineführung unter Großadmiral Dönitz zwar bedingungslosen Gehorsam forderte, aber gleichzeitig extrem sensibel auf die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Kommandant und Besatzung reagierte („Der Kommandant als Vater der Besatzung“).
Ausschlusstatbestand: Die „Misshandlung Untergebener“ war ein schweres Dienstvergehen nach dem Militärstrafgesetzbuch. Da Zedelius die „Offiziersehre“ durch sein Verhalten nach Ansicht des Gerichts verwirkt hatte, war der Rangverlust die zwingende Folge.
Signalwirkung: Dass er nicht nur als Kommandant abgesetzt, sondern als Offizier degradiert und in den Beurlaubtenstand (als einfacher Matrose der Reserve) überführt wurde, sollte andere Kommandanten in der Endphase des Krieges von ähnlicher Willkür abschrecken. |}
Quellen & Literatur
Rainer Busch/Hans Joachim Röll: "Der U-Boot-Krieg 1939 - 1945 - Die deutschen U-Boot-Kommandanten" - Mittler Verlag 1996 - S. 262.
Walter Lohmann/Hans H. Hildebrand: "Die deutsche Kriegsmarine 1939 - 1945" - Podzun Verlag 1956 - Band 3 - Abschnitt 292 - S. 218.
Bibliographisches Institut: "Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches" - Verlag Leipzig u. Wien Bibliographisches Institut 1912 - 1935.
Quellenverweise: → Quellenangaben in Online-Archiven
Literaturverweise: → Die genannten Bücher zum Kaufen bei Amazon oder ZVAB
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Andreas Angerer - ubootarchivwiki@gmail.com